Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Lilienthal hat mit Schreiben vom 11.06.2020 die Erteilung einer Erlaubnis zum Zwecke der Grundwasserabsenkung gemäß § 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 8 Nds. Wassergesetz (NWG) für die Erneuerung des Straßenentwässerungskanals der Straße "Viehreihe" auf dem Abschnitt zwischen dem Eichenweg und dem Brombeerweg beantragt. Betroffen ist das Flurstück 278/10, Flur 13 in der Gemarkung Lilienthal. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist gemäß §§ 5 und 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG vom 24.02.2010 in der z. Zt. geltenden Fassung) hat die zuständige Behörde zu prüfen, ob für die o. g. Maßnahme eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für eine Maßnahme zur Grundwasserabsenkung ist nach § 7 Abs. 2 UVP in Verbindung mit Nr. 13.3.3, Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung vorzunehmen. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da keine der in Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien betroffen sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3210 |
Fax: | 04791 930-11 3210 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Datum der Entscheidung
24.11.2020