Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 22.04.2016 für Recht erkannt, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 30.11.2011 für den Neubau der B 3 Ortsumgehung Celle, Mittelteil, in der Fassung des Planänderungsbeschlusses vom 02.02.2015 rechtwidrig und nicht vollziehbar ist. Der daraufhin ergangene Änderungsplanfeststellungsbeschluss vom 26.02.2019 wurde wiederum beklagt. Auf der Grundlage einer außergerichtlichen Vereinbarung zwischen dem Kläger und der Planfeststellungsbehörde wurde Einvernehmen erzielt, ergänzende Regelungen zum Artenschutz (insbesondere für Fledermäuse) festzulegen sowie sonstige Eingriffe in Natur und Landschaft zu minimieren und zu kompensieren. Es ist daher eine Planänderung bzw. eine Planergänzung vorgesehen; um die naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen zu ändern bzw. zu ergänzen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
URL: | http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
07.04.2020