Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die RRM 2020 GmbH & Co. KG beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) in der Stadt Melle. Im Zuge des Repowerings werden zwei Bestandsanlagen zurückgebaut. Der Rückbau der bestehenden Anlagen ist an folgenden Standorten geplant: Stadt Melle, Gemarkung Bennien, Flur 5, Flurstücke 23 und 24 Die neue WEA soll an folgendem Standort errichtet werden: Stadt Melle, Gemarkung Bennien, Flur 5, Flurstück 21 Die beantragte WEA des Typs Nordex N163/5.X weist eine Nabenhöhe von 164,7 m (inkl. Fundament), einen Rotordurchmesser von 163 m und eine Gesamthöhe von 246,2 m sowie eine Nennleistung von 5,7 MW auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Fassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1275) in der zurzeit geltenden Fassung i.V.m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) in der zurzeit geltenden Fassung, bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i.V.m. §§ 18, 19 UVPG öffentlich bekanntgemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osnabrück, Niedersachsen
Am Schölerberg 1
49082
Osnabrück
Postfach 2509
49015 Osnabrück
Deutschland
E-Mail: | info@lkos.de |
Telefon: | 0541 501 0 |
Fax: | 0541 501 4402 |
URL: | https://www.landkreis-osnabrueck.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
23.12.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
06.05.2022 - 06.05.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.02.2022 - 22.03.2022