Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Deichacht Esens-Harlingerland beabsichtigt die Erhöhung und Verstärkung des Hauptdeiches in der Ortslage Harlesiel auf einer Länge von 800 m zwischen Deich-km 226,5 und 227,3 (Generalplan Küstenschutz 2007). Außerdem ist geplant, das vorhandene Deichschart durch eine zweispurige Deichüberquerung zu ersetzen. Zweck des Vorhabens ist die Anpassung der Hauptdeichlinie an die erforderlichen Sollhöhen und Deichböschungsneigungen. Die Erhöhung erfolgt in der vorhandenen Deichlinie überwiegend durch den Auftrag einer Kleidecke. Deichrampen, Treibselsräumweg und Deichverteidigungsweg werden in den vorhandenen Abmessungen wiederhergestellt. Die Deichacht Esens-Harlingerland hat als Trägerin der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG i. d. F. vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 8.9.2017 (BGBl I S. 3.370) die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Baumaßnahme dient der Erhaltung der Deichsicherheit. Derartige Baumaßnahmen unterliegen als „Bauten des Küstenschutzes zur Bekämpfung der Erosion“ nach § 7 Abs. 1 i. V. m. Nummer 13.16 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles. Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gem. § 5 Abs. 1, § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 Abs. 1 UVPG unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahmen beteiligter Behörden festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung nicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion - Geschäftsbereich 6 - Standort Oldenburg
Im Dreieck 12
26127
Oldenburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | 0441 / 95069-117 |
Fax: | 0441 / 95069-201 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
16.05.2018