Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Im Dreieck 12, 26127 Oldenburg, hat gemäß Antrag des Landkreises Emsland vom 15.01.2020 einschließlich der Änderungen vom 02.06.2020 und 14.07.2020 den Plan für die befristete Änderung des Planfeststellungsbeschlusses zum Emssperrwerk (Sperrwerksbeschluss) im Rahmen der Regionalen Infrastrukturmaßnahme Ems gemäß den §§ 68 und 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 109 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Planfeststellungsbeschluss vom 03.03.2021 – PEms-62025-468-006 – festgestellt. Gegenstand der Planfeststellung ist die befristete Änderung der folgenden Nebenbestimmung A.II.2.2.2b des Sperrwerksbeschlusses: „Der Einstau der Tideems darf nur begonnen werden, wenn sichergestellt ist, dass bis zum Abschluss des Staufalls an der Emsbrücke bei Halte sohlnah ein Salzgehalt von 2 PSU nicht überschritten wird.“ Durch den Planfeststellungsbeschluss vom 03.03.2021 wird die Nebenbestimmung A.II.2.2.2b in den Jahren 2021 - 2029 bis zu dreimal ausgesetzt, soweit dies für die Durchführung von Schiffsüberführungen zwingend erforderlich ist. Von dem planfestgestellten Vorhaben können Grundstücke in den folgenden Kommunen betroffen sein: die Gemeinden Jemgum, Moormerland, Ostrhauderfehn, Rhauderfehn, Rhede (Ems) und Westoverledingen, die Samtgemeinden Dörpen und Jümme sowie die Städte Emden, Leer, Papenburg und Weener (Ems). Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde eine Prüfung der Umweltverträglichkeit der Maßnahme durchgeführt. Die Auswirkungen der Maßnahme auf die Umwelt sind in die Gesamtabwägung eingeflossen. Aufgrund der im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens aufgetretenen COVID-19-Pandemie und der hieraus resultierenden Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 22.06.2020 bis zum 31.08.2020 durchgeführt. Die Einwendungen und Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren sowie die Äußerungen aus der anschließenden Online-Konsultation sind in die Entscheidungsfindung des NLWKN eingeflossen und werden im Einzelnen im Planfeststellungsbeschluss vom 03.03.2021 unter den jeweiligen Sachthemen behandelt. Sie können hier auf der Internetseite den Planfeststellungsbeschluss vom 03.03.2021 unter der Rubrik „Entscheidung über die Zulassung“ und die festgestellten Planunterlagen unter der Rubrik „UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen“ einsehen und herunterladen. Daneben liegt jeweils eine Papierausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses sowie der planfestgestellten Unterlagen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot in der Zeit vom 09.06.2021 bis einschließlich 22.06.2021 bei den o. g. Kommunen zur Einsicht aus. Weitere Hinweise zur Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Unterlagen im Internet sowie Einzelheiten zur zusätzlichen Auslegung finden Sie auf dieser Internetseite unter der Rubrik „Auslegungsinformationen“.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Direktion – Standort Oldenburg - PG ESW
Im Dreieck 12
26127
Oldenburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle.bra-ol@nlwkn.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)441 95069 112 |
Fax: | +49 (0)441 95069 201 |
URL: | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
03.03.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
22.06.2020 - 03.07.2020
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.02.2020 - 09.03.2020