Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Osnabrück, Mercatorstraße 11, 49080 Osnabrück hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Planfeststellungsbehörde - Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Die Vorhabenträgerschaft ist ab dem 01 .01.2021 auf die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, Außenstelle Osnabrück gem. dem Gesetz zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen (InfrGG) übergegangen. Für das Straßenbauvorhaben und die mit dem Bauvorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den folgenden Gemeinden und Gemarkungen beansprucht: Stadt Bramsche Gemarkung Balkum Gemeinde Holdorf Gemarkung Holdorf Gemeinde Neuenkirchen-Vörden Gemarkungen Hinnenkamp, Hörsten, Vörden Gemeinde Rieste Gemarkung Rieste Gemeinde Visbek Gemarkung Visbek Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Anschlussstelle (AS) an der BAB A 1 in der Gemeinde Rieste (Landkreis Osnabrück) im Bereich des Überführungsbauwerkes Riester Damm, sowie den Neubau der Kreisstraße K 149 bis zur L 78 in der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden (Landkreis Vechta). Der geplante Neubau der AS Rieste liegt zwischen der AS „Neuenkirchen-Vörden“ und der AS „Bramsche“. Der Neubau der Kreisstraße K 149 besitzt eine Länge von rd. 460 m und verschwenkt ab Kreisgrenze zunächst in einem S-Bogen in südöstliche und anschließend in östliche Richtung. Die Trasse verläuft rd. 200 - 250 m südlich der Bebauung am Riester Damm bis an die L 78 in Höhe der vorhandenen Einmündung Schützenstraße. Die Anbindung in diesem Bereich erfolgt durch einen Kreisverkehr. Der Neubau der AS Rieste dient der Verbesserung der Anbindung des interkommunalen Gewerbegebietes Niedersachsenpark und der Freizeitregion Alfsee an das überregionale Straßennetz. Lärmschutzmaßnahmen werden durch das Vorhaben nicht ausgelöst.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
URL: | http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
23.09.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
15.11.2021 - 06.12.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
06.07.2020 - 05.08.2020