Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Planfeststellungsverfahren für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemeinde Thedinghausen im Zuge der Erweiterung eines bestehenden Kiessandabbaus Die Firma Krinke GmbH & Co. KG, Ackerstraße 4, 28832 Achim, hat beim Landkreis Verden als zuständiger Planfeststellungsbehörde die Erteilung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemeinde Thedinghausen, Gemarkung Werder, Flur 8, Flurstücke 14 und 18 im Zuge der Erweiterung eines bestehenden Kiessandabbaus beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahren ist der Landkreis Verden, Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller). Die Antragstellerin beabsichtigt, auf einer Fläche von ca. 15 ha auf den o. g. Flurstücken Kiessand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers zu gewinnen. Das vorhandene Betriebsgelände soll beibehalten werden. Für diesen Gewässerausbau ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 67ff. WHG und §§ 107ff. NWG durchzuführen. Gem. § 2 Abs. 2 NUVPG i. V. m. § 10 Abs. 1 UVPG i. V. m. § 6 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 1a NUVPG ist für die geplante Erweiterung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Verden (Aller), Niedersachsen
Lindhooper Straße 67
27283
Verden (Aller)
Deutschland
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Telefon: | 04231 15-0 |
Fax: | 04231 15-603 |
URL: | https://www.landkreis-verden.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.05.2021 - 16.06.2021