Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Planfeststellungsverfahren für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemeinde Thedinghausen im Zuge der Erweiterung eines bestehenden Kiessandabbaus Die Firma Krinke GmbH & Co. KG, Ackerstraße 4, 28832 Achim, hat beim Landkreis Verden als zuständiger Planfeststellungsbehörde die Erteilung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung in der Gemeinde Thedinghausen, Gemarkung Werder, Flur 8, Flurstücke 14 und 18 im Zuge der Erweiterung eines bestehenden Kiessandabbaus beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Planfeststellungsverfahren ist der Landkreis Verden, Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller). Die Antragstellerin beabsichtigt, auf einer Fläche von ca. 15 ha auf den o. g. Flurstücken Kiessand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers zu gewinnen. Das vorhandene Betriebsgelände soll beibehalten werden. Für diesen Gewässerausbau ist ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 67ff. WHG und §§ 107ff. NWG durchzuführen. Gem. § 2 Abs. 2 NUVPG i. V. m. § 10 Abs. 1 UVPG i. V. m. § 6 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 1a NUVPG ist für die geplante Erweiterung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Nähere Einzelheiten zu dem beantragten Vorhaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Verden (Aller), Niedersachsen

Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Deutschland

E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.de
Telefon: 04231 15-0
Fax: 04231 15-603
URL: https://www.landkreis-verden.de/

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

17.05.2021 - 16.06.2021

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung ( Bekanntmachung.docx )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

z2p4S5cspCLddoP ( z2p4S5cspCLddoP )