Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Bremer Str. 135, 27283 Verden, hat die Genehmigung für die Änderung (Vertiefung) einer bestehenden Bodenabbaustätte der Rohstoffart Sand auf den Flurstücken 8/1, 9/1, 10/1, 11/2, 11/3, 12/1 und 13/1 der Flur 8, Gemarkung Krempel gem. §§ 8 ff. des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S.104) beantragt. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war entsprechend § 2 in Verbindung mit Nr. 1 der Anlage 1 zum Nieders. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) in der Fassung vom 18.12.2019 (Nds. GVBl. S. 437) in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. S. 94) in der derzeit geltenden Fassung zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten besonderen Kriterien festzustellen ist, ob das Änderungsvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und somit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass für das geplante Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Das vorstehende Ergebnis wird hiermit bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Naturschutzamt (67)
Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen
Eingriffsregelung, FG 67.2
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474
Cuxhaven
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-cuxhaven.de |
Telefon: | 04721 66-0 |
Fax: | 04721 66-2040 |
URL: | https://www.landkreis-cuxhaven.de/ |
Datum der Entscheidung
10.01.2020