Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung plant das Abteufen einer Erkundungsbohrung Remlingen 18 (R18), um mehr geologische, hydrogeologische und gebirgsmechanische/geotechnische Kenntnisse über den Aufbau des Deckgebirges und des Salinars zu erlangen. Es werden umfangreiche geophysikalische, hydraulische und geomechanische Bohrlochmessungen durchgeführt. Es soll zudem mit Hilfe der Bohrung R18 der zukünftige Standort des Schachts Asse 5 bestätigt werden. Die Lage der geplanten Bohrung befindet sich im Höhenzug Asse auf dem Gebiet der Samtgemeinde Elm-Asse zwischen den Ortschaften Remlingen, Wittmar und Groß Vahlberg im Landkreis Wolfenbüttel. Gemäß § 1 Nummer 7 der UVP-V Bergbau bedarf die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Sicherstellung oder Endlagerung radioaktiver Stoffe im Sinne des § 126 Abs. 3 des Bundesberggesetzes einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Da für die Schachtanlage Asse II bislang keine UVP durchgeführt wurde, besteht für das Änderungsvorhaben „Erkundungsbohrung R18“ gemäß § 9 Absatz 3 Satz 1 UVPG i. V. m. § 1 Nr. 7 UVP-V Bergbau die Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gem. § 7 Absatz 1 UVPG. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
04.10.2022