Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bodenkontor Steinhöhe GmbH, Industriepark 6a, 27777 Ganderkesee, hat am 22.08.2022 einen Antrag auf Planfeststellung für Errichtung und Betreib der Erweiterungsfläche der Mineralstoffdeponie Haschenbrok in Großenkneten, Krumlander Straße, eingereicht. Die Bodenkontor Steinhöhe GmbH betreibt in der Krumlander Straße in Großenkneten seit Januar 2020 eine Mineralstoffdeponie. Die Mineralstoffdeponie Haschenbrok umfasst bisher eine Gesamtfläche von 15 Hektar, von denen 11,05 Hektar als gedichteter Ablagerungsbereich für mineralische Abfälle (DK I) planfestgestellt sind. Zur Arrondierung der Grundfläche beabsichtigt die Vorhabenträgerin die Erweiterung der Deponie um das östlich angrenzende Flurstück Nr. 49, Flur 4, der Gemarkung Großenkneten mit einer Fläche von 4.391 m². Die Erweiterungsfläche ist bewaldet und grenzt unmittelbar an die planfestgestellten Bauabschnitte II und III an. Das Flurstück ist mit seiner dreieckigen Grundfläche an zwei von drei Außengrenzen von der Deponiefläche umgeben. Alternative Standorte mit ähnlich günstigen Bedingungen existieren für das geplante Vorhaben nicht. Um die Erweiterungsfläche an die Sohle des planfestgestellten Deponiebaus anzubinden, ist ein Rückbau des Oberbodens sowie des Sandvorkommens von der Geländeoberkante bis zum Niveau des Deponieplanums erforderlich. Dieser Rückbau schließt die Gewinnung von rund 37.700 m³ Oberboden und Sand in unmittelbarer Anbindung an die ehemalige Sandgrube ein. Die Planung umfasst die folgenden Maßnahmen: 1. Waldumwandlung: Rodung des Laubwalds mit eingebundener Kieferpflanzung. 2. Externe Ersatzaufforstung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen für beeinträchtigte Schutzgüter und betroffene Arten. 3. Abbau und Abfuhr des rund 32.000 m³ umfassenden Sandvorkommens zur Anbindung an das Niveau der Deponiesohle. 4. Bau der Basisabdichtung mit Sickerwasserfassung. 5. Deponiebetrieb: Verfüllung mit mineralischen Abfällen der Deponieklasse I. 6. Oberflächenabdichtung und Rekultivierung. Zur Kompensation des umgewandelten Waldes auf der geplanten Erweiterungsfläche der Deponie soll in der Gemeinde Wardenburg; auf einer Teilfläche des Flurstücks 281, Flur 49 der Gemarkung Wardenburg eine verfüllte und derzeit als Acker genutzte Sandabbaufläche aufgeforstet werden. Die wesentliche Änderung der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg ist gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Abfallrechts und des Bodenschutzrechts (ZustVO-Abfall) zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Aufgrund § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrWG in Verbindung mit §§ 3 und 3b und der Nummer 12 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt das Vorhaben der geplanten Deponie dem Anwendungsbereich des UVPG. Die UVP-Pflicht des Vorhabens wurde festgestellt (§ 5 UVPG). Das Planfeststellungsverfahren beinhaltet die Beteiligung der Öffentlichkeit.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Gewerbeaufsichtsämter
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122
Oldenburg
Postfach 4549
26035 Oldenburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@gaa-ol.niedersachsen.de |
Telefon: | 0441/80077-0 |
Fax: | 0441/80077-299 |
URL: | https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/ |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
30.09.2022 - 01.11.2022