Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30.12.2016 für die geplante nördliche und östliche Umfahrung von Wunstorf auf einer Länge von 6,545 km wurden von enteignungsbetroffenen Klägern zwei Klagen zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Lüneburg) erhoben (7 KS 24/17 und 7 KS 25/17). Mit Urteilen vom 27.08.2020 hat das Gericht entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss wegen Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Anforderungen rechtswidrig und daher nicht vollziehbar ist. Beanstandet wurde vom OVG Lüneburg ein Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Fang-, Verletzungs- und Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), da der erforderliche Nachweis, dass das Risiko betriebsbedingter Tötungen von Exemplaren der Vogelarten Rauchschwalbe, Rotmilan, Star und Turmfalke durch Kollisionen mit dem Straßenverkehr nicht in signifikanter Weise erhöht wird, nicht geführt sei. Im Übrigen wurden die Rügen der Kläger zurückgewiesen und die Klagen abgewiesen. Die Vorhabenträgerin, der regionale Geschäftsbereich Hannover der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat daher beantragt, zur Heilung des artenschutzrechtlichen Mangels ein ergänzendes Verfahren gem. § 17d Satz 1 i.V.m. § 75 Abs. 1a VwVfG durchzuführen.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

30.12.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Vorprüfung_Ergänzungsverfahren 2020_OU Wunstorf ( UVP-Vorprüfung_Ergänzungsverfahren 2020_OU Wunstorf.pdf )