Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Durchlassbauwerk ist mit einer lichten Weite von 2,00 m in den Planfeststellungsunterlagen aufgeführt und gerade eben als Bauwerk zu behandeln. Dies führt zu einem unverhältnismäßigen hohen Aufwand bezgl. der Bauwerksplanung sowie zukünftiger Verwaltungsaufgaben. Aus diesem Grund soll die Abmessung auf eine lichte Weite von 1,95 m reduziert werden, so dass nicht mehr von einem Bauwerk, sondern von einem Standard-Durchlass ausgegangen wird. Die lichte Höhe soll aus Unterhaltungsgründen auf 2,50 m vergrößert werden. Der damit leicht vergrößerte Querschnitt des Durchlasses gewährleistet ausreichend hydraulische Verhältnisse des Vorfluters sowie entsprechend gleiche naturschutzrechtliche Voraussetzungen wie planfestgestellt. Planerisch ist die Änderung unproblematisch, da die Überdeckung bis zur Gradiente im Dammbereich mehr als 4,00 m beträgt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
URL: | http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
11.03.2021