Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Durchlassbauwerk ist mit einer lichten Weite von 2,00 m in den Planfeststellungsunterlagen aufgeführt und gerade eben als Bauwerk zu behandeln. Dies führt zu einem unverhältnismäßigen hohen Aufwand bezgl. der Bauwerksplanung sowie zukünftiger Verwaltungsaufgaben. Aus diesem Grund soll die Abmessung auf eine lichte Weite von 1,95 m reduziert werden, so dass nicht mehr von einem Bauwerk, sondern von einem Standard-Durchlass ausgegangen wird. Die lichte Höhe soll aus Unterhaltungsgründen auf 2,50 m vergrößert werden. Der damit leicht vergrößerte Querschnitt des Durchlasses gewährleistet ausreichend hydraulische Verhältnisse des Vorfluters sowie entsprechend gleiche naturschutzrechtliche Voraussetzungen wie planfestgestellt. Planerisch ist die Änderung unproblematisch, da die Überdeckung bis zur Gradiente im Dammbereich mehr als 4,00 m beträgt.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Deutschland

E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
Telefon: +49 (0)511 30 34 01
Fax: +49 (0)511 30 34 20 99
URL: http://www.strassenbau.niedersachsen.de/

Datum der Entscheidung

11.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Pflicht ( UVP-Pflicht.pdf )