Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Am 21.08.2019 wurde der Plan für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung (Höchstspannungsfreileitungs- und Erdkabelabschnitte) zwischen dem Umspannwerk Emden (Ost) und dem Umspannwerk Conneforde inklusive der notwendigen Kabelübertragungsanlagen sowie dem Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung Emden/Borssum – Conneforde (Mast 5 – Mast 151), planfestgestellt. Aufgrund im Rahmen der Ausführungsplanung gewonnener neuer Erkenntnisse hat die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 51, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, eine Planänderung gemäß § 43d Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 76 Abs. 2 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in dem oben genannten Verfahren beantragt. Umfang, Zweck und Auswirkungen des planfestgestellten Vorhabens bleiben im Wesentlichen gleich. Lediglich bestimmte räumlich und sachlich abgrenzbare Teile sollen geändert werden. Erhebliche Nachteilige Umweltauswirkungen sind durch das Änderungsverfahren nicht zu erwarten. Diese Planänderung nach Beschlussfassung führt im Wesentlichen zu den nachstehenden Änderungen: 1.) Mast- und KÜA – Änderungen Verschoben und geändert werden Mast 016 (25 m nach Westen) und Mast 017. Mast 043 erhält eine Kopfänderung, Mast 057 wird typgeändert und bekommt zusätzliche Seilzugflächen mit Zuwegung. Mast 064 wird 127 m nach Norden verschoben und 3,0 m niedriger ausgeführt; damit wird die Überspannung eines Grundstücks mit Stallanlagen aufgegeben. Mast 065 wird 10,4 m nach Norden verschoben und typgeändert. Mast 066 wird 17m nach Norden verschoben und 6 m niedriger ausgeführt. Mast 067 wird 25,6m nach Norden verschoben. Damit verschiebt sich hier der Trassenverlauf ein Stück näher an die Bestandstrasse heran. Die KÜA Strackholt West wird 20,2 m nach Südosten verschoben und erfährt eine Verkleinerung ihrer Fläche, die wegen des Verzichts auf Kompensationsdrosselspulen möglich wird. Die KÜA Strackholt Ost wird 22,1 m nach Nordwesten verschoben und braucht wegen des Verzichts ebenfalls weniger Fläche. Die Fläche für die KÜA Bredehorn West wird verkleinert, die KÜA Bredehorn Ost wird um 16,8 m nach Westen verschoben und ebenfalls flächenmäßig verkleinert. Mast 073 wird deshalb typgeändert und die Zuwegung angepasst. Entsprechendes gilt für Mast 097. Mast 103 wird typgeändert, um eine Anpassung der Trassenachse zur Minimierung der temporären Eingriffe im NSG Stapeler Moor zu erzielen. Das gleiche gilt für Mast 104, der deshalb 173,0 m nach Südosten verschoben und typgeändert wird, und für Mast 105, der eine Verschiebung um 76,2 m erfährt und 9,0 m niedriger ausgeführt wird. Mast 106 wird aufgrund der geändert ankommenden Trassenachse typgeändert. Damit wird bei Mast 063 die bislang geplante Parallelführung zur Bestandleitung aufgegeben und etwas nach Süden verschoben. Von Mast 103 aus verläuft die 380-kV-Freileitung in gerader Linie auf Mast 106 zu. Aufgrund der Umplanung kann auf die Seilzugfläche zu Mast 104 im Stapeler Moor verzichtet werden. Mast 116 muss wegen der Kreuzung einer anderen Leitung 3,0 m erhöht werden. Typgeändert wird sodann noch Mast 131. 2.) Änderungen bei den Teilerdverkabelungsabschnitten Bedingt durch die Ergebnisse der parallel zum Planfeststellungsverfahren durchgeführten Baugrunduntersuchung und die anschließend ausgeführte Detailplanung der Teilerdverkabelungsabschnitte haben sich auch hier Anpassungen als erforderlich herausgestellt. a.) Im Teilerdverkabelungsabschnitt Strackholt ist im Abschnitt 0+000 bis 1+550 eine Aufweitung des Schutzbereichs um ca. 7,7 m erforderlich. Die Verschiebung der Cross-Bonding-Anlage machte eine Neuplanung des Trassenabschnitts zwischen den beiden Anlagen erforderlich. Im Abschnitt 0+910 verschwenkt die Trasse leicht nach Süden, so dass bei Station 1+365 eine maximale Abweichung von der planfestgestellten Trasse von ca. 12 m erreicht wird. Bei Station 1+365 ist die Einrichtung eines weiteren Bohransatzplatzes auf Flurstück 161/45, Flur 1, Gemarkung Fiebing, erforderlich. Zwischen Station 1+365 und 1+530 schwenkt die neue Trasse wieder in die planfestgestellte ein und verläuft bis zur Cross-Bonding-Anlage auf Flurstück 50/3 mit geringfügigen Abweichungen (max. ca. 4 m) entlang der planfestgestellten Trasse. Dadurch brauchen zahlreiche Flurstücke temporär nicht mehr in Anspruch genommen zu werden. Zeitlich begrenzte Neubelastungen ergeben sich durch einen zusätzlichen Weg zur Cross-Bonding-Anlage auf Flurstück 93/6, durch die neue Bohransatzfläche auf Flurstück 161/45 und durch Ablaufbahnen für Leerrohre auf den Flurstücken 59/1 und 66/1, Flur 3 der Gemarkung Zwischenbergen, sowie Flurstück 32, Flur 2 der Gemarkung Fiebing. b.) Bei der Detailplanung des Teilerdverkabelungsabschnitts Bredehorn hat sich ergeben, dass der Schutzbereich der Kabeltrasse zur Einhaltung der gegenseitigen thermischen Abstandsvorgaben der Einzelleiter geringfügig (ca. 2 m) erweitert werden muss, eine Anpassung der HD-Abschnitte aus bautechnischen Gründen erforderlich sowie eine teilweise höhere temporäre Inanspruchnahme während der Bauphase nötig ist. Bei den Grabenquerungen sind, bedingt durch die Tiefenlage der Kabel und die damit einhergehenden thermischen Restriktionen, Aufweitungen der Trasse bis zu 18 m erforderlich. Die veränderte Kabelgeometrie macht auch eine neue Positionierung der Cross-Bonding-Anlagen erforderlich. Die Anlage am Linsweger Weg wird um ca. 160 m nach Nordosten auf dem gleichen Flurstück verschoben. Auch der zweite Standort bei Station 1+600 muss deshalb um ca. 200 m entlang der Kabeltrasse nach Osten auf das Flurstück 133/1, Flur 39 der Gemarkung Bockhorn verschoben und die dauerhaften Zufahrten entsprechend angepasst werden. Wegen des Verzichts auf Kompensationsdrosselspulen ergibt sich andererseits ein um ca. 50% verringerter Flächenbedarf für die Standorte. 3.) Änderungen bei den Provisorien Diese sind zur Beschleunigung des Bauablaufs geplant. a.) Provisorium A verläuft im westlichen Bereich über Flächen am Umspannwerk Emden_Ost. Hier müssen die Leiterseile zwischen Bestandsmast 004 und 005 bis Ende Q2/2020 demontiert werden, um Baufreiheit auf einer in einem anderen Verfahren zu berücksichtigenden Konverterfläche herzustellen. Zur Anpassung des Provisoriums soll eine Verbindung von Mast 005CP1 zum ursprünglich geplanten Korridor des Provisoriums A hergestellt werden. Die Anbindung an den Provisorien - Korridor ist ca. 300 m südlich von Mast 005CP1 im bereits planfestgestellten Korridor des Provisoriums A vorgesehen; die dazwischen liegende Fläche wird überspannt. Der bereits planfestgestellte Bereich zwischen Mast 004 und dem Wykhoffweg kann damit entfallen. Bis zum Schnittpunkt der neuen Anbindung im planfestgestellten Korridor ist lediglich eine temporäre Baustraße zu errichten. b.) Wegen der Änderung der Trasse im Bereich Mast 063 – 067 kann die planfestgestellte Trasse des Provisoriums B nicht beibehalten werden. Das Provisorium zwischen Mast 072 und 074 der Bestandsleitung entfällt ersatzlos; es kann auf das Spannfeld 074-075 der Bestandsleitung beschränkt werden. Das Provisorium wird zwischen kurzen Freileitungen als Baueinsatzkabel ausgeführt. c.) Provisorium D wurde als Freileitungsprovisorium zwischen den Masten 094 und 096 der 220-kVBestandsleitung planfestgestellt. Es verläuft zum Teil durch Kompensationsflächen; im östlichen Bereich nimmt es Teile eines genehmigten Torfabbaus in Anspruch. Im Zuge der Ausführungsplanung stellte sich heraus, dass dieses Provisorium durch ein Baueinsatzkabel auf den Bereich zwischen den Masten 095 und 096 verkürzt werden kann. Die temporäre Flächeninanspruchnahme und der Eingriff in die Kompensationsflächen werden dadurch deutlich reduziert und ein potenzieller Konflikt mit dem Torfabbau nahezu vollständig vermieden. d.) Provisorium E wurde ebenfalls als Freileitungsprovisorium planfestgestellt. Im Zuge der Ausführungsplanung stellte sich heraus, dass die Errichtung des Freileitungsprovisoriums und die im weiteren Bauablauf erforderliche Überspannung des Provisoriums durch die neu zu errichtende 380-kV-Leitung bautechnisch nicht realisierbar sind. Es wird deshalb so abgeändert, dass der westliche Teil zwischen Mast 103 der 220-kV-Bestandsleitung bis östlich der Bentstreeker Straße als Baueinsatzkabel ausgeführt wird. Durch diese Änderung ist allerdings die temporäre Verrohrung des Riesmeerschloots erforderlich. Diese soll durch den Einsatz mehrere Stahlrohre realisiert werden. Die temporäre Verrohrung dient der Überfahrt und zur Verlegung der Baueinsatzkabel. Der östliche Teil bleibt wie ursprünglich geplant. e.) Provisorium F wurde ebenfalls als Freileitungsprovisorium zwischen den Masten 105 und 109 der 220-kV-Leitung planfestgestellt. Diese Errichtung stellte sich in der Bauablaufplanung aber als wesentliches Hemmnis für die zügige Errichtung der Leitung heraus. Es wird deshalb dahingehend abgeändert, dass es auf den Bereich zwischen den Masten 106 und 107 beschränkt wird. Ferner soll es nunmehr als kombiniertes Freileitungs - Baueinsatzkabel - Provisorium errichtet werden. Neben Zeit- und Kostenvorteilen führt dies zu einer deutlich reduzierten temporären Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen und vermeidet die Errichtung eines Provisoriums in der Baulücke an der Oltmannsfehner Straße. f.) Provisorium G wurde als kombiniertes Freileitungs-Baueinsatzkabel-Provisorium zwischen den Masten 113 und 116 der Bestandsleitung planfestgestellt. Eine Anpassung wird aufgrund einer berechtigten Einwendung und durch die Bauzeitenbeschränkungen im NSG Stapeler Moor für notwendig gehalten. Die Planung wird im Bereich beiderseits des Hahnenmoorswegs so geändert, dass eine geradlinige Verbindung von Mast 113 der Bestandsleitung zur Fläche südlich des Hahnenmoorswegs entsteht. Die Errichtung eines zusätzlichen Portalriegels auf den Eigentumsflächen wird damit entbehrlich. Der weitere Verlauf des Baueinsatzkabels von der Fläche südlich des Hahnenmoorwegs bis zum Mast 116 der 220-kV-Bestandsleitung wurde außerhalb des NSG Stapeler Moor aus bautechnischen Gründen geringfügig angepasst. Um sicherzustellen, dass die parallele Hängedauer der Leiterseile von Ersatzneubau und Bestandsleitung im NSG Stapeler Moor von der Errichtung der restlichen Leitung unabhängig ist und auf wenige Wochen beschränkt werden kann, wird das Provisorium weiter insoweit ergänzt, als eine Teilinbetriebnahme (im Zusammenwirken mit Provisorium H) für den Bereich des NSG Stapeler Moor vorgenommen werden kann. Hierzu wird nach Durchführung des Seilzugs für den Ersatzneubau zwischen den Masten 096 und 104 das Baueinsatzkabel von Mast 116 der Bestandsleitung zurückgezogen und mit Mast 097 des 380-kV-Ersatzneubaus zur Teilinbetriebnahme des Abschnitts auf der 220- kV- Ebene verbunden. g.) Durch die Verschiebung der Masten 104 und 105 des Ersatzneubaus ist auch eine Änderung des Provisoriums H /_ H neu nötig. Die planfestgestellte Trasse des Provisoriums H nimmt besonders sensible Bereiche im NSG Stapeler Moor im Bereich des Bestandsmasten 119A in Anspruch. Auf diese Inanspruchnahme kann nunmehr verzichtet werden. Das neu zu errichtende Provisorium H_neu wird um ein Spannfeld in der 220-kV-Bestandsleitung verschoben und ist im Spannfeld 120 - 121 als Baueinsatzkabel geplant. In Zusammenspiel mit Provisorium G wird über dieses Provisorium die Teilinbetriebnahme zwischen Mast 097 und Mast 104 des Ersatzneubaus auf der 220 kV Ebene ermöglicht. Hierfür wird für das Baueinsatzkabel zwischen den Masten 120 und 121 der Bestandsleitung eine entsprechende Mehrlänge berücksichtigt, um nach durchgeführtem Seilzug des Ersatzneubaus eine Teilinbetriebnahme über Mast 104 durchführen zu können. Zur Teilinbetriebnahme wird das Baueinsatzkabel am Mast 120 der Bestandsleitung getrennt und an Mast 104 des Ersatzneubaus angebunden. h.) Bei Provisorium K wird die Arbeitsfläche um Mast 122 angepasst, so dass die Kreisstraße K 311 nicht mehr im Bereich der Arbeitsfläche liegt. 4.) Änderung von Zuwegungen und Arbeitsflächen Kleinräumige und im Wesentlichen nur die Bauphase berührende Änderungen haben bereits von vornherein keine nachteiligen Wirkungen auf die Umwelt. Änderungen nennenswerten Ausmaßes sind im Neudorfer Moor und im Stapeler Moor geplant: a.) Neudorfer Moor Ein ruderalisierter Weg an der südlichen Grenze des NSG soll neu genutzt werden. Von hier aus sollen die Bestandsmasten 101 und 102 über kurze Stichverbindungen angefahren werden. Wegeverbindungen auf Dämmen sind bereits vorhanden. Die planfestgestellten Zuwegungen zwischen Mast 101 und 102 sowie zwischen Mast 102 und 103 entfallen damit. Mast 103 soll vom Wirtschaftsweg im Osten des NSG aus angefahren werden. Zur Überbrückung des Riesmerschloots wird eine zeitweilige Verrohrung erforderlich. Die Zuwegung innerhalb des NSG verläuft etwas weiter nördlich als die planfestgestellte Zuwegung zu Mast 103. b.) Stapeler Moor Es soll nur noch eine Baustraße und eine Einbahnstraßenregelung geben. Bis Mast 118 wird sie auf der Hochmoorbank geführt und schwenkt dort in nördliche Richtung ab. Vor Mast 119a schwenkt sie nach Südosten und quert dann den östlichen Randbereich des Moores. Die Baufahrzeuge fahren wie auch bisher vorgesehen an der Westseite in das Moor hinein und auf der Ostseite wieder hinaus.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Datum der Entscheidung
24.09.2020