Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windpark Hollenstedt GmbH & Co. KG beantragt beim Landkreis Harburg die wasserrechtliche Erlaubnis für die temporäre Grundwasserhaltung in Verbindung mit der Entnahme von Wasser und Wiedereinleitung im Bereich und Umfeld der geplanten Anlagen-Standorte. Hintergrund ist die geplante Errichtung und der Betrieb von vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von 125 m, einem Rotordurchmesser von 75 m und somit einer Gesamthöhe von 200 m im Windpark Hollenstedt. Im Rahmen der Errichtung der Windenergieanlagen ist eine Baugrube für die Herstellung der Fundamente anzulegen, für deren Bau eine Grundwasserabsenkung mittels Schwerkraftbrunnen notwendig ist, die durch Brunnen im geschlossenen Erdkörper rund um die Baugrube vorgenommen wird. Das abzuführende Grundwasser ist in ausreichender Entfernung einem geeigneten Vorfluter zuzuführen. Die geschlossene Grundwasserabsenkung wird nach Ausheben der Baugrube so lange betrieben, bis die Fundamente fertig gestellt sind. Die Dauer wird nach aktuellem Stand je Fundament auf ca. 6 Wochen bzw. 45 Tage eingeschätzt. In dieser Zeit werden je nach Abhängigkeit vom Grundwasserstrom bis zu 1.380 m³ Wasser/Tag in angrenzende Gewässer gepumpt. Dafür vorgesehene Gewässer sind der Heidebach, die Ihlsbeck und unbenannte Entwässerungsgräben. Insgesamt ergeben sich aus dargelegten Berechnungen ca. 248.400 m³ Grundwasser, welche im Rahmen der Grundwasserhaltung zurück zu halten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
25.04.2023