Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG beabsichtigt, im Bewilligungsfeld Dethlingen eine Neubohrung von einem bestehenden Bohrplatz abzuteufen. Die Neubohrung soll vom bereits bestehenden Bohrplatz Osterheide Z1 abgeteuft werden. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wietzendorf im Landkreis Heidekreis. Gemäß § 1 S. 1 Nr. 2. b) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ist für die Gewinnung von Erdgas zu gewerblichen Zwecken mit einem täglichen Fördervolumen unter 500.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
19.12.2022