Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Dem Club zur Vahr e. V. wurde auf Antrag eine Erlaubnis zum Zwecke der Grundwasserförderung gemäß § 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 8 Nds. Wassergesetz (NWG) zur Sportplatzberegnung (Golfplatz) erteilt. Betroffen ist u. a. das Flurstück 11/2, Flur 4, in der Gemarkung Garlstedt (Stadt Osterholz-Scharmbeck). Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Osterholz hat als zuständige Behörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und der Stellungnahmen der beteiligten Behörden festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt

Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Deutschland

E-Mail: umweltamt@landkreis-osterholz.de
Telefon: 04791 930-3210
Fax: 04791 930-11 3210
URL: https://www.landkreis-osterholz.de/

Datum der Entscheidung

01.02.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

66.34.24,56_Öff.Bekanntmachung_UVP-Portal.pdf ( 66.34.24,56_Öff.Bekanntmachung_UVP-Portal.pdf )