Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Dem Deichverband Osterstader Marsch wurde entsprechend seines Antrages eine Plangenehmigung für den Ausbau eines Gewässers erteilt. Die Maßnahme ist erforderlich für die Herstellung zweier Kleipütten zur Kleibodenentnahme für die Nacherhöhung des Weserhauptdeiches. Betroffen ist das Flurstück 42/3, Flur 5, in der Gemarkung Rade (Fläche 1) sowie in der Gemarkung Neuenkirchen, Flur 12, das Flurstück 100/3 (Fläche 2). Bei dem Plangebiet (siehe Kartenausschnitt) handelt es sich um zwei aneinandergrenzende Flurstücke mit einer Gesamtgröße von 4,86 ha. Hier wird deichbaufähiger Kleiboden entnommen und zur Nacherhöhung des Weserdeiches nördlich und südlich der Kleientnahmestellen verwendet. Die maximale genehmigte Entnahmemenge auf Fläche 1 beträgt 70.000 m³, auf Fläche 2 wiederum 12.000 m³. Hierbei entstehen zwei Stillgewässer mit Grundwasseranschnitt, die nach der Kleibodenentnahme nicht wieder verfüllt werden. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3210 |
Fax: | 04791 930-11 3210 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Datum der Entscheidung
28.03.2023