Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Zur Komplettierung des barrierefreien Ausbaus des Streckennetzes soll die Haltestelle Ludwig-Sievers-Ring (ehemals Bothfelder Kirchweg) mit einem Hochbahnsteig barriere-frei ausgerüstet werden. Die vorhandenen Haltestellen haben eine Länge von 60 m; mit der vorliegenden Planung wird ein ca. 70 m langer Mittelbahnsteig nebst Gleis- und Straßenbaumaßnahmen er-richtet. Durch die Bahnsteighöhe von 81,5 cm über Schienenoberkante wird ein höhen-gleicher Einstieg in die Stadtbahnen ermöglicht. Die Bahnsteigbreite beträgt 4,0 m. Die Erschließung erfolgt an den Bahnsteigenden barrierefrei über Rampen, welche mit Nei-gungen ≤ 6 % und Längen von je 6,00 m sowie einem dazwischenliegenden Ruhepodest mit einer Neigung von 1,5 % und einer Länge von 1,50 m geplant sind. Die Lage des Hochbahnsteiges ist so gewählt, dass die Eingriffe in die bestehenden Verkehrs- und Grünanlagen so gering wie möglich ausfallen und die vorhandene städte-bauliche Situation berücksichtigt wird. Die Ausbaustrecke liegt zwischen dem Knotenpunkt Sutelstraße/Ebelingstraße/Klein-Buchholzer-Kirchweg und der südlichen Einmündung des Ludwig-Sievers-Ring. Der Umbau der Gleise erfolgt auf einer Gesamtstrecke von ca. 327 m Länge. Die Gleisanla-ge wird an der maximalen Stelle um ca. 6,0 m in Richtung Westen verschoben. Die Baumaßnahme beinhaltet insbesondere den Leitungsbau, den Rückbau der vorhan-denen Gleis- und Straßenanlage, den Einbau der Gleise mit Anschluss an die vorhande-ne Gleisanlage und das Herstellen des Bahngleises nebst Ausrüstung auf dem Bahn-steig. Die Fällung eines Baums ist erforderlich, und es findet eine Versiegelung von Scherrasen statt. Als Kompensationsmaßnahme hierfür werden drei Bäume neu ge-pflanzt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
URL: | http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
29.03.2023