Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Südlich der Gemeinde Ritterhude führt die Schloßbrücke die Landesstraße L 151 über die Hamme. Aufgrund des bautechnischen Zustandes des Bauwerkes muss dieses vollumfänglich durch einen Ersatzneubau an gleicher Örtlichkeit erneuert werden. Auf Antrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Stade - wurde durch den Landkreis Osterholz ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt, die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 2 NUVPG i. V. mit Nr. 5 der Anlage 1 hat ergeben, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt
Osterholzer Straße 23
27711
Osterholz-Scharmbeck
Deutschland
E-Mail: | umweltamt@landkreis-osterholz.de |
Telefon: | 04791 930-3210 |
Fax: | 04791 930-11 3210 |
URL: | https://www.landkreis-osterholz.de/ |
Datum der Entscheidung
01.03.2023