Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Südlich der Gemeinde Ritterhude führt die Schloßbrücke die Landesstraße L 151 über die Hamme. Aufgrund des bautechnischen Zustandes des Bauwerkes muss dieses vollumfänglich durch einen Ersatzneubau an gleicher Örtlichkeit erneuert werden. Auf Antrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Stade - wurde durch den Landkreis Osterholz ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt, die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 2 NUVPG i. V. mit Nr. 5 der Anlage 1 hat ergeben, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Ansprechpartner

Landkreis Osterholz, Niedersachsen
Umweltamt

Osterholzer Straße 23
27711 Osterholz-Scharmbeck
Deutschland

E-Mail: umweltamt@landkreis-osterholz.de
Telefon: 04791 930-3210
Fax: 04791 930-11 3210
URL: https://www.landkreis-osterholz.de/

Datum der Entscheidung

01.03.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

66.11.05.151 Bekanntmachungstext Verzicht ( 66.11.05.151 Bekanntmachungstext Verzicht.pdf )